Erst seit 2011 wird die obligatorische betriebliche Krankenversicherung (bKV) durch eine Änderung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als attraktiver Bestandteil der Vergütung von Beschäftigten wahrgenommen.
Dabei werfen sich zahlreiche Rechtsfragen auf: Sind Beschäftigte zur Mitwirkung verpflichtet? Wie geht man mit geringfügig Beschäftigten und Teilzeitkräften um? Was geschieht bei einem Streit um einen Leistungsfall?
Das vorliegende Werk zeigt auf, wie in der Praxis mit der betrieblichen Krankenversicherung umzugehen ist. Der Ratgeber richtet sich vornehmlich an Arbeitsgeber, aber auch an Vermittler, die zur betrieblichen Krankenversicherung beraten.
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