Mit Schreiben vom 10.10.2013 hat das Bundesfinanzministerium die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung als Sachlohn qualifiziert. Seitdem herrscht teilweise erhebliche Verunsicherung.
Ist die Versteuerung der bKV-Beiträge nach § 37b EStG möglich? Sind die bKV-Beiträge sozialversicherungsfrei? Hat der Arbeitgeber Haftungsrisiken? Muss der Arbeitgeber bei lang dauernder Krankheit des Arbeitnehmers weiter zahlen?
Der Ratgeber liefert Antworten hierauf und auf viele weitere Fragen. Lesen Sie hier eine Rezension zum Buch "Gesundes vom Chef".
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