Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein relativ junges Rechtsgebiet. Zahlreiche Rechtsfragen sind ungeklärt. Der Gesetzgeber hat in jüngerer Zeit mehrfach Änderungen an Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) vorgenommen. Daraus ergeben sich weitere Rechtsfragen.
Insbesondere seit der Änderung des § 4a BetrAVG wird intensiv über die Frage diskutiert, welche Informationsverpflichtungen die Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern haben.
In der Literatur wird vielfach die Auffassung vertreten, die Arbeitgeber hätten nur dann eine Informationspflicht, wenn die Arbeitnehmer die Informationen auch "verlangen". Dies mag dem Wortlaut von § 4a BetrAVG entsprechen. Dabei kommt jedoch die praktische Umsetzung zu kurz.
Das vorliegende Werk zeigt auf, wie in der Praxis mit der Informationsverpflichtung der Arbeitgeber umzugehen ist. Der Ratgeber richtet sich vornehmlich an Arbeitgeber:.
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